Erlass einer einstweiligen Anordnung: Freihaltung dreier im Konkurrentenstreitverfahren streitbefangener Beförderungsstellen – Endgültige Vereitelung der Ansprüche des Antragstellers überwiegt im Rahmen der Folgenabwägung die mit einer verzögerten Stellenbesetzung verbundenen Nachteile
Ablehnung von Anträgen auf EU-Agrarbeihilfen; Verweisung auf nationales Recht hinsichtlich der Grundanforderungen an die Betriebsführung; Unmöglichmachung der Vor-Ort-Kontrolle