Markenbeschwerdeverfahren – zur Zustellung eines Erinnerungsbeschlusses des DPMA nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Inhaberin der angegriffenen Marke – Erlöschen der Vollmacht des Vertreters der Markeninhaberin – unwirksame Zustellung an diesen – formelle Beschwer der Markeninhaberin – Einlegung der Beschwerde durch den nicht mehr bevollmächtigten Vertreter zur Abwendung einer Gefahr der Masse – schwebende Unwirksamkeit – Fehlen der Genehmigung des Insolvenzverwalters – Unzulässigkeit der Beschwerde – Beschluss erwächst nicht in Rechtskraft – erneute Zustellung durch das DPMA