(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 25.07.2012 VII R 29/11, VII R 30/11 und VII R 44/10 – Aufrechnung im Insolvenzverfahren – Maßgeblichkeit der Verwirklichung des materiell-rechtlichen Berichtigungstatbestands des § 17 Abs. 2 UStG – Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit der Saldierung nach § 16 UStG – Änderung der Rechtsprechung – Bindung an Feststellung des FG zum Inhalt des angefochtenen Bescheids)
Unterbrechung des Klageverfahrens durch Insolvenzeröffnung: keine Fortsetzung wegen widerspruchsloser Eintragung der angefochtenen Steuerforderung in die Insolvenztabelle, Zuständigkeit des BFH für Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer mit der Beschwerde angefochtenen FG-Entscheidung über eine Ladung zur mündlichen Verhandlung trotz Unterbrechung, Zulässigkeit der Festsetzung der Verfahrensgebühr in voller Höhe, keine Kostenentscheidung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung einer mit der Beschwerde angefochtenen Entscheidung
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Rechtsfolgen der Abtretung einer Forderung durch den Schuldner und Leistung des Drittschuldners an den Scheinzessionar
Insolvenzantrag einer Krankenkasse: Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Erfüllung der Forderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem versicherten Arbeitnehmer im Zuge einer Betriebsschließung