Revision im Strafverfahren: Verfahrensrüge der Staatsanwaltschaft wegen fehlender Mitteilung über informelle Verständigungen außerhalb der Hauptverhandlung ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft
Absoluter Revisionsgrund – nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts – Vergleichsverhandlungen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung – zeitweise Abwesenheit eines ehrenamtlichen Richters