Nichtannahmebeschluss: Versagung von PKH für ein durch Vergleich im Erörterungstermin (§ 118 Abs 1 S 3 ZPO) beendetes PKH-Verfahren verletzt nicht Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – Gebot der Rechtsschutzgleichheit fordert Gewährung von PKH nicht auch für das PKH-Verfahren – keine Verletzung der Berufsfreiheit des gem § 121 ZPO beigeordneten Rechtsanwalts durch Beschränkung der PKH-Gewährung auf Vergleich
(Erörterung im Einspruchsverfahren: Fehlendes Rechtsschutzinteresse einer Verpflichtungsklage – Ablehnung eines Antrags auf Erörterung des Sach- und Rechtsstands gemäß § 364a AO als Verwaltungsakt – unzulässige Erweiterung des Klagebegehrens)