(Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur – Geringfügige Überschreitung der Frist zur Übermittlung der Revisionsbegründung – Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen Absturz der EDV-Anlage – “Unverzügliche Information” nach § 52a Abs. 2 Satz 3 FGO)
Sozialgerichtliches Verfahren – Anspruch auf rechtliches Gehör – Abweichung von einer in einem Erörterungstermin durch den Berichterstatter geäußerten Rechtsauffassung bei Entscheidung nach mündlicher Verhandlung ohne vorherigen Hinweis
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Schutz der Tätigkeit eines Rechtsbeistandes durch die Berufsausübungsfreiheit nach Inkrafttreten des RDG – hier: Grundrechtsverletzung durch unzureichende Berücksichtigung einer weiterhin wirkenden Vollerlaubnis nach dem RBerG – zudem unzureichende Differenzierung zwischen gerichtlicher Vertretung im Allgemeinen und Auftreten in der mündlichen Verhandlung – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie unzureichender Substantiierung
Kein absoluter Revisionsgrund bei Durchführung eines Erörterungstermins durch den Berichterstatter – Verfahrensmangel bei Versagung des rechtlichen Gehörs