Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Terminsverlegung – Keine Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit durch Diagnosekürzel in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen Verhandlung – Rechtsschutzbedürfnis für Streitwertfestsetzung durch das Prozessgericht