Private Krankheitskostenversicherung: Formularmäßige Kostenbegrenzung auf die Höchstsätze der ärztlichen Gebührenordnung bzw. der Verordnungen über Krankenhauspflegesätze bei der Erstattung von Behandlungskosten
(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten gegen den vorrangig verpflichteten Sozialhilfeträger – Umfang der Kostenerstattung – Anwendbarkeit des § 110 Abs 2 SGB 12)
Umfang des Erstattungsanspruchs des nachrangigen Sozialhilfeträgers gegenüber dem vorrangig leistungsverpflichteten Träger von Ausbildungsförderungsleistungen