Bankenhaftung bei Zinssatz-Swap-Geschäften mit einer nordrhein-westfälischen Stadt: Hinweispflicht der Bank auf anfänglichen negativen Marktwert und Einpreisung einer Brutto-Marge; Anforderungen an den Vortrag zur Entkräftung der Kausalitätsvermutung
(Grenzen der Pflicht zur Vorlage von Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof – Besteuerung von Erträgen aus sog. “schwarzen” Fonds mit Sitz im Drittland – Vereinbarkeit von § 18 Abs. 3 AuslInvestmG mit dem Unionsrecht)