(Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung – Keine unionsrechtlichen Bedenken gegen § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a.F. – Gerechtfertigte Beschränkung der EWR-Freiheiten – Ablaufhemmung erfordert keine Prüfungsanordnung bei Fahndungsprüfung)
(Inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil vom 22.12.2010 I R 84/09 – Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung – Keine unionsrechtlichen Bedenken gegen § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a.F. – Gerechtfertigte Beschränkung der EWR-Freiheiten – Ablaufhemmung erfordert keine Prüfungsanordnung)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil vom 22.12.2010 I R 84/09 – Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung – Keine unionsrechtlichen Bedenken gegen § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a.F. – Gerechtfertigte Beschränkung der EWR-Freiheiten)
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen – Folgen der Veräußerung des überlassenen Vermögens und der unentgeltlichen Zuwendung des Veräußerungserlöses
Verluste des Anlegers aufgrund von Bonitätsverschlechterung des Anleiheschuldners sind grundsätzlich nicht steuerbar – Emissionsrendite – Auswirkung von Wertveränderungen der Kapitalanlage auf die Besteuerung
Zufluss von Einnahmen bei einer Lebensversicherung englischen Rechts – Vorliegen einer Novation und einer „Vorausverfügung“ über Einkünfte – Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht als Tatsachenfeststellung – Zufluss durch Gutschrift in den Büchern des Verpflichteten
(Anrechnung von Kapitalertragsteuer auf Fondserträge – Auslegung des § 7 Abs. 7 InvStG a.F. – Sicherungszweck der Erhebung von Kapitalertragsteuer – Erstattung der Kapitalertragsteuer nach § 37 Abs. 2 AO – Bindungswirkung der Anrechnungsverfügung gegenüber einem nachfolgenden Abrechnungsbescheid – Keine Anrufung des Großen Senats des BFH)