Anhaltspunkt für die Bestimmung der Angemessenheit der Frist gem. § 75 S. 1 VwGO bietet die in Art. 31 Abs. 3 RL 2013/32/EU enthaltene Regelbearbeitungsfrist
Entflechtungsvorgabe für Unabhängige Transportnetzbetreiber: Verfassungsmäßigkeit der Karenzzeitenregelungen für die zweite Führungsebene; persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich – Karenzzeiten
Wettbewerbsverstoß: Anwendbarkeit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken für Straftatbestände nach dem Embryonenschutzgesetz; strafrechtliches und berufsrechtliches Verbot der Eizellspende als Marktverhaltensregelung; Unlauterkeit von Verstößen gegen außerwettbewerbsrechtliche Normen – Eizellspende