Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Erstreckung des gutgläubig lastenfreien Erwerbs eines Miteigentumsanteils oder einer Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheit auf eintragungsbedürftige Dienstbarkeiten
(Verbindlichkeiten aus Pflichtteil und Zugewinnausgleich des überlebenden Ehegatten auch bei nach § 13a ErbStG a.F. begünstigtem Erwerb eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft voll abziehbar – Kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Pflichtteilslast und dem zum Nachlass gehörenden Vermögen – Umfang des rückwirkenden Wegfalls von Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 2 ErbStG)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.07.2015 II R 12/14 – Geltend gemachter Pflichtteil auch bei nach § 13a ErbStG begünstigtem Erwerb eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft voll abziehbar – Kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Pflichtteilslast und dem zum Nachlass gehörenden Vermögen)
Nichtannahmebeschluss: Zur Übergangsregelung des § 32 Abs 2 Notfallsanitätergesetzes (juris: NotSanG) für vormalige Rettungsassistenten – Qualifikationsanforderungen als subjektive Berufszulassungsbeschränkung gerechtfertigt – keine unzulässige Diskriminierung gegenüber anderen Berufen des Gesundheitswesens oder als Lehrkräften tätigen Rettungsassistenten (§ 31 NotSanG)
(Behandlung eines Überpreises für ein festverzinsliches Wertpapier – Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsfreibetrags in 2002 und 2003 – Sachlicher Anwendungsbereich von § 68 FGO – Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behauptetem Verstoß gegen Verfassungsrecht oder Unionsrecht)
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Eigentumsrechts (Art 14 Abs 1 GG) und der Berufsausübungsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) durch Widerruf einer Frequenzzuteilung bei Nichterfüllung von Versorgungsverpflichtungen – kein Anspruch auf Erstattung des Zuschlagspreises – Widerruf setzt keinen konkreten Frequenzbedarf voraus
Berufung im Maklerlohnprozess: Vorliegen eines qualifizierten Maklrer-Alleinauftrags; verfahrensfehlerhaft unterbliebene erneute Vernehmung eines Zeugen