(Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2 GrEStG: Verwertungsbefugnis aufgrund eines treuhänderischen Auftragserwerbs – Geschäftsbesorgung als Inhalt einer Treuhandvereinbarung)
(Änderungsbefugnis des FG bei Feststellungsbescheid; Grunderwerbsteuerbefreiung bei Anteilsvereinigung aufgrund schenkweise übertragener Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft – Zweck von § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG – Einerseits unzulässige und andererseits begründete Revision bei mehreren Streitgegenständen)