(Berichtigungsantrag nach § 107 FGO und Nichtzulassungsbeschwerde – Erledigungserklärung im Beschwerdeverfahren – Darlegung eines Gehörsverstoßes bei behaupteter Überraschungsentscheidung)
(Benennung des Zahlungsempfängers bei Erwerb einer Beteiligung an einer liechtensteinischen AG – Prüfung der Zumutbarkeit – Zweck des § 160 Abs. 1 Satz 1 AO bei ausländischen Domizilgesellschaften bzw. Basisgesellschaften)