Abfindungsanspruch des ausgeschiedenen BGB-Gesellschafters: Leistungsklage bei pflichtwidrigem Unterlassen der Benennung eines Schiedsgutachters durch die Gesellschaft
(Anteilserwerb als Grunderwerbsteuer auslösender Vorgang nach § 1 Abs. 1 GrEStG i.V.m. § 42 AO ab 1997 – Kein genereller Anwendungsvorrang des § 1 Abs. 2a und Abs. 3 GrEStG gegenüber § 42 AO – Keine grundsätzliche Bedeutung – Beurteilung außersteuerlicher Gründe als materiell-rechtliche Würdigung)