Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit und Beweislast des Versicherers für Ende der Leistungspflicht wegen Berufsunfähigkeit; Anforderungen an Prognose einer mehr als 50%igen Erwerbsunfähigkeit
(Sozialhilfe – Grundsicherung bei Erwerbsminderung – kein Einkommenseinsatz – Ausbildungsgeld im Berufsbildungsbereich der WfbM – keine zweckbestimmte Leistung iS § 83 SGB 12 – Absetzung des Ausbildungsgeldes gem § 82 Abs 3 S 3 SGB 12 – kein Einkommenseinsatz und keine abweichende Festlegung des Regelbedarfs wegen kostenlosem Mittagessen in WfbM – Anspruch auf Eckregelsatz des Haushaltsvorstandes trotz Zusammenleben mit Mutter – verfassungskonforme Auslegung)