(Zur Verjährungshemmung gemäß § 171 Abs. 4 AO sowie zur Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 EStG a.F. im Jahr 2001)
Kein Wegfall der Klage- und Prozessführungsbefugnis einer Personengesellschaft gegen Gewinnfeststellungsbescheide auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens