(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.10.2016 VIII R 10/13 – Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer)
(Keine Abzugsfähigkeit der die steuerfreie Reisekostenvergütung übersteigenden Reisekosten als Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige daneben eine Dienstaufwandsentschädigung nach §§ 10 Abs. 1, 11 Abs. 1 LKomBesVO erhält)