(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.02.2015 IV R 35/11 – Bestimmung des Wirtschaftsguts „stehendes Holz“ bei einem Forstbetrieb – Steuerliche Folgen eines durchgeführten Holzeinschlags – Buchwertabspaltung)
(Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs – Adressat der Prüfungsanordnung gegenüber Personengesellschaft – Keine Anschaffungskosten durch ersparte Aufwendungen – Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 02.2015 IV R 29/12)