(Berücksichtigung einer Halbwaisenrente als kindergeldschädliche Einkünfte und Bezüge i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG in der bis zum VZ 2011 geltenden Fassung – Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei behaupteter verfassungswidriger Ungleichbehandlung)
Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Falle der nicht steuerbaren Veräußerung einer Immobilie; Zurechnung eines von einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft aufgenommenen, der Immobilienfinanzierung dienenden Anschaffungsdarlehens nach Beendigung der Gesellschaft – Sog. „Surrogationsbetrachtung“ und Grundsatz des Vorrangs der Schuldentilgung