(Erlass einer Kapitalertragsteuerfestsetzung wegen widerstreitender Steuerfestsetzung – Kein Widerruf und keine Anfechtung eines Verzichts nach § 90 Abs. 2 FGO)
(Zuordnung eines Grundstücks zum Privatvermögen oder Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers — kein Mangel i. S. von § 119 Nr. 6 FGO bei lückenhafter Urteilsbegründung)