(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.02.2014 IX R 25/13 – Abgrenzung zwischen Nutzungsüberlassung und Veräußerung beim „Kaufvertrag“ über Salzabbaugerechtigkeiten)
(Ein Steuerstundungsmodell setzt Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen durch Erzielung negativer Einkünfte voraus – Verfassungsmäßigkeit von § 15b EStG)