(Geringfügige Beschäftigung als Hausmeister und Reinigungskraft für eine Wohnungseigentümergemeinschaft – keine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt iSv § 8a SGB 4 – Verfassungsmäßigkeit)
(Verrechenbare Verluste der Organgesellschaft: kein passiver Ausgleichsposten für Mehrabführungen – kein EK-Charakter des aktiven Ausgleichspostens – Bilanzierungshilfe – Anfechtbarkeit – Kein Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 2 AO durch allgemeine Verwaltungsübung – Körperschaftsteuererstattung durch ausschüttungsbedingte Körperschaftsteuerminderung)