(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 21. 08. 2012 VIII R 11/11 – Keine Zuordnung eines Kfz zum gewillkürten Betriebsvermögen bei fehlendem Nachweis einer zumindest 10%-igen betrieblichen Nutzung aufgrund zeitnah gefertigter Aufzeichnungen)