Zur abweichenden Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen bei Veräußerung von Anteilen mit Verfügungsbeschränkungen – Bewertungsabschlag bei Verfügungsbeschränkung
(Keine Zwangsruhe im Einspruchsverfahren bei vorläufiger Steuerfestsetzung – Verfahrensruhe bei Bezugsverfahren vor dem EGMR – Fehlende Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage – Keine grundsätzliche Bedeutung bei behaupteten Ermessensfehlern – Keine Verwerfungskompetenz des EGMR)
(Kein Abzug des an eine schweizerische Privatschule gezahlten Schulgeldes – Freizügigkeitsabkommen und EWR-Abkommen – Anwendbarkeit von Grundfreiheiten des EG-Rechts im Verhältnis zu Drittstaaten – Prüfungsmaßstab bei Betroffensein mehrerer Grundfreiheiten – § 52 Abs. 24a EStG und das Sonderungsverbot des Art. 7 Abs. 4 GG)
(Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG im Veranlagungszeitraum (Erhebungszeitraum) 2001 – keine Berücksichtigung von Unterentnahmen aus Jahren vor 1999 – Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2001)