(Finanzrechtsweg: Verweisung, Rechtsgültigkeit des § 33 FGO – Vertretungszwang: kein Verstoß gegen das GG und die EUGrdRCh – keine Revisionszulassung bei Anfechtung des FG-Urteils nur im Kostenpunkt – Auslegung von Rechtsbehelfen)
Trennungsunterhalt: Berücksichtigung des Vorteils mietfreien Wohnens als Einkommen; Berücksichtigung von Abschreibungen bei Bestimmung der Einkünfte aus Vermietung; künftige kosmetische Operationen als Sonderbedarf; Verwertung des Vermögensstammes
(Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit Grundgesetz vereinbar – Zuteilung der Identifikationsnummer kein Verwaltungsakt – Steuerpflichtiger nach § 139a Abs. 2 AO – Pflichtangaben zur Religionszugehörigkeit auf Lohnsteuerkarte – mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundene Rechtsmitteleinlegung – Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses i.S. des § 41 Abs. 1 FGO – einschränkende Auslegung des § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO)