Steuerrecht

(Einbeziehung anteiliger Gewerbesteuer-Messbeträge nach § 35 Abs. 3 Satz 4 EStG 2002 (jetzt § 35 Abs. 2 Satz 5 EStG) – Anwendung des § 68 FGO n.F. auf Verpflichtungsklagen – Vorrangigkeit der Anfechtungsklage gegenüber der Verpflichtungsklage – gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 35 Abs. 3 EStG 2002 in Fällen mehrstöckiger Gesellschaften)

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Steuerrecht

(Gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 EStG 2002 (jetzt § 35 Abs. 2 Satz 1 EStG) – Anwendung des § 68 FGO n.F. auf Verpflichtungsklagen – atypisch stille Gesellschaft als Innengesellschaft nicht Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens – Vorrangigkeit der Anfechtungsklage gegenüber der Verpflichtungsklage – Zusammenfassung von gesonderter und einheitlicher Feststellung nach § 35 Abs. 3 EStG 2002 und gesonderter und einheitlicher Feststellung nach den §§ 179 Abs. 2 Satz 2, 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO in einem Sammelbescheid)

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Arbeitsrecht

(Zum Abzug von Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf – Vorliegen besonderer Ausbildungskosten i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG – Abgrenzung zu den Kosten der Lebensführung – Semesterticket – Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG – Keine Doppelberücksichtigung nur einmal getragenen Aufwands)

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Familienrecht

(Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB VI als Nachweis für das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz)

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Familienrecht

Kein Abzug von vermögenswirksamen Leistungen im Rahmen der Grenzbetragsprüfung

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Familienrecht

Kindergeld: Meldung als Arbeitsuchender – Billigkeitserlass bei Rückforderung

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Familienrecht

Kindergeld: Eingeschränkte Überprüfbarkeit der FG-Entscheidung zum ernsthaften Bemühen eines Kindes um einen Ausbildungsplatz

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Steuerrecht

(Einbeziehung anteiliger Gewerbesteuer-Messbeträge nach § 35 Abs. 3 Satz 4 EStG a.F. – vollbeendete Personengesellschaft nicht mehr Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte – Beiladung der klagebefugten ehemaligen Gesellschafter – keine Beiladung einer Kapitalgesellschaft zum Verfahren wegen Feststellung nach § 35 Abs. 3 EStG)

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