(Nichtzulassungsbeschwerde, mit der die Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrags (§ 32a Abs. 1 EStG) sowie der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG für den Veranlagungszeitraum 2003 geltend gemacht wird)
(Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an dessen Ehegatten und an dessen eigenes Kind – Zweck des Familienleistungsausgleichs – Unterhaltslastquoten der Eltern – Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG – Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers)