(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.08.2011 III R 55/08 – Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige – Persönlicher, zeitlicher und sachlicher Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Zurückverweisung wegen Amtsermittlungspflicht des FG)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.08.2011 III R 55/08 – Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige – Persönlicher, zeitlicher und sachlicher Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Zurückverweisung wegen Amtsermittlungspflicht des FG – Keine Bindung an Entscheidung einer ausländischen Behörde bei Auslegung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts)
(§ 12 Nr. 5 EStG lässt Vorrang des Werbungskostenabzugs unberührt – Systematisches Zusammenwirken der §§ 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 Nr. 7, 12 EStG – Anforderungen an einen grundlegenden Systemwechsel im Einkommensteuerrecht – Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit)
(Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums – Systematisches Zusammenwirken der §§ 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 Nr. 7, 12 EStG – Anforderungen an einen grundlegenden Systemwechsel im Einkommensteuerrecht – Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit)
(Vorweggenommene Werbungskosten durch Berufsausbildungskosten bei später auch im Ausland ausgeübter Tätigkeit – § 12 Nr. 5 EStG lässt Vorrang des Werbungskostenabzugs unberührt – Systematisches Zusammenwirken der §§ 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 Nr. 7, 12 EStG – Anforderungen an einen grundlegenden Systemwechsel im Einkommensteuerrecht – Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit)