(Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt – Anfechtbarkeit von einzelnen Feststellungen – Wiederholende Verfügung – Ermessen des Gesetzgebers bei der Bestimmung der Reichweite einer Steuerbegünstigung – Notwendigkeit einer Anfrage nach § 11 Abs. 3 FGO – Keine „umgekehrte“ Bindung an Entscheidungen des Wohnsitzfinanzamts)
Zuordnung eines im Zeitpunkt des Erwerbs verpachteten und von der Hofstelle mehr als 80 km entfernt liegenden Grundstücks zum Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs – Räumliche Nähe zum Betrieb – Zeitraum bis zur Aufnahme der Eigenbewirtschaftung
(Zeitlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 – Bilanzberichtigung bei Land- und Forstwirten mit Wirtschaftsjahr 1. Juli bis 30. Juni – Stichtag für Bilanzberichtigung – Anwendungsregelung)