(Zur Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs – Zur Ermittlung der Anschaffungskosten eines Windparks – AfA-Tabelle für die Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer – Gegenstand der Gewerbesteuer – Vereinfachungsregelung in R 44 Abs. 2 Satz 3 EStR)
Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist – Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen verbundenen Wirtschaftsguts – Keine Anwendung von International Accounting Standards bzw. International Financial Reporting Standards – Bestimmung der Nutzungsdauer – Anwendung der AfA-Tabellen
(Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Schiffsfonds-GmbH & Co. KG – Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines modernen Doppelhüllentankers – Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben – Zurücktreten der gesellschaftsbezogenen Betrachtung als Folge der Anwendung von § 42 AO – Bestimmung der Nutzungsdauer – Anwendung der AfA-Tabellen)
(Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & Co. KG – Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben – Zurücktreten der gesellschaftsbezogenen Betrachtung als Folge der Anwendung von § 42 AO – Aussetzung des Revisionsverfahrens bis zur Entscheidung über beantragten Billigkeitserlass)