(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.09.2010 VI R 57/09 – Rücknahme der Revision nach Verzicht auf mündliche Verhandlung – Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG als Korrekturposten zum Werbungskostenabzug)
Besteuerung eines Immobilienfonds mit Einkünften aus Kapitalvermögen und aus Grundstücken in den Niederlanden – Sondervergütungen an einen Gesellschafter einer Obergesellschaft für Leistungen an die Untergesellschaft – Klagebefugnis – Unterbleiben einer notwendigen Beiladung – Beginn eines Gewerbebetriebs
Elterngeld – Höhe – Berechnung – Einkommensermittlung – Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit – Art und zeitlicher Umfang der selbstständigen Erwerbstätigkeit