(Zur verfassungsrechtlich unzulässigen rückwirkenden Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG bei im Voraus geleisteten Erbbauzinsen (§ 52 Abs. 30 Satz 1 EStG) – Funktion des § 11 EStG – Erbbauzinsen sind keine Anschaffungskosten – Schutzwürdigkeit des Vertrauens in eine von der Verwaltungspraxis abweichende ständige Rechtsprechung – Verbindlichkeit und Wirkung von Entscheidungen der obersten Bundesgerichte – Intransparenz des Verwaltungshandelns durch Nichtveröffentlichung von BFH-Entscheidungen – Argumentationslast der Verwaltung – Asymmetrische Besteuerung des Erbbaurechts ist systemgerecht)
(Zur Frage der Rückwirkung von § 11 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 52 Abs. 30 Satz 1 EStG – Einbringung der Neuregelung in den Deutschen Bundestag als maßgeblicher Zeitpunkt für den Vertrauensschutz)
(Höhe der nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Umsatzsteuer bei Anwendung der 1 %-Regelung – Verhältnis zwischen Umsatzsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid – Zeitpunkt der Entnahme)
Verluste des Anlegers aufgrund von Bonitätsverschlechterung des Anleiheschuldners sind grundsätzlich nicht steuerbar – Emissionsrendite – Auswirkung von Wertveränderungen der Kapitalanlage auf die Besteuerung
Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zu Gunsten seiner GmbH und seiner Gesellschafter – Krisenbestimmtes Darlehen – Vergleich über Steueransprüche nicht zulässig
Herstellungskostenminderung durch nachträglich gewährten Zuschuss – Abschnittsbesteuerung (Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 9.3.2011 als NV-Entscheidung abrufbar.)