Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Europäischen Unterhaltsverordnung: Berufung auf den Gerichtsstand am gewöhnlichen Aufenthalt des Unterhaltsberechtigten bei Geltendmachung des aufgrund von Sozialhilfegewährung auf den Sozialhilfeträger übergegangenen zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs
(Krankenversicherung – Krankengeld – Ausschluss bzw Kürzung des Anspruchs – Vergleichbarkeit einer ausländischen Altersrente mit einer deutschen Altersteil- bzw Altersvollrente – Nachprüfung ausländischen Rechts im Revisionsverfahren, wenn das Berufungsgericht keine Feststellungen zum anzuwendenden ausländischen Recht getroffen hat – Verfassungsmäßigkeit von § 50 SGB 5 – keine Einschränkung eines ggf bestehenden Rechtsanspruchs nach rein nationalem Recht durch Anwendung des europäischen Koordinierungsrechts)