Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Befangenheitsgesuchs
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Auslieferung nach Rumänien mit Blick auf dortige Haftbedingungen – hier: Möglichkeit eines Verstoßes gegen Art 101 Abs 1 S 2 GG – Folgenabwägung