Zulässige, aber unbegründete Anfechtungsklage gegen Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG (Zielstaat Griechenland), Keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung eines in Griechenland anerkannt schutzberechtigten, alleinstehenden, gesunden, arbeitsfähigen und überdurchschnittlich qualifizierten (Sprachkenntnisse) 21-jährigen Mannes im Sinne des Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK bei Rückkehr nach Griechenland.
Richtlinienkonformität der Erstreckung des internationalen Schutzes kraft Ableitung und maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Minderjährigkeit und Ledigkeit sowie des Innehabens der Personensorge für den Schutzberechtigten