Markenbeschwerdeverfahren – „KNUT – DER EISBÄR/Knud“ – zur Geltendmachung von Ansprüchen aus gewerblichen Schutzrechten durch Dritte – Erfordernis des eigenen schutzwürdigen Interesses – zur gewillkürten Verfahrensstandschaft – zur rechtserhaltenden Benutzung – keine Glaubhaftmachung der Benutzung der Marke – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Markenbeschwerdeverfahren – „GIRODIAMANT/DIAMANT“ – Zulässigkeit der Erweiterung des Widerspruchs innerhalb der Widerspruchsfrist – zur Einrede der Nichtbenutzung für einen konkreten Zeitraum – allein die Übernahme eines identischen Elements in der jüngeren Marke begründet keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der selbständig kennzeichnenden Stellung