Grenzüberschreitende Insolvenz: Deutsche internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Partikular- oder des Hauptinsolvenzverfahrens; Widerlegung der Vermutung für den Interessenmittelpunkt am Unternehmenssitz
Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften: Internationale Zuständigkeit für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner in einem Drittstaat
(Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit – Kein Vertrauenstatbestand durch Absichtsbekundung des BMF – Informationspflichten bei Regierungswechsel)