(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 26.11.2010 V B 59/10 – Keine Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide bei nachträglich erkannter fehlerhafter Richtlinienumsetzung – Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bei voraussichtlichem Vorabentscheidungsersuchen)