Aussetzung des Verfahrens nach der Brüssel-Ia-Verordnung bei Klage unter Verstoß gegen eine Gerichtsstandsvereinbarung: Anwendbarkeit auf einseitig ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen
Aussetzung des Verfahrens nach der Brüssel-Ia-Verordnung bei Klage unter Verstoß gegen eine Gerichtsstandsvereinbarung: Anwendbarkeit auf einseitig ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen
in Griechenland international anerkannter Mann mit erheblichen Defiziten im Hinblick auf eine eigenständige Lebensführung nach einer in Deutschland erlittenen Hirnblutung, Aufhebung der Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG