Verwaltungsrecht

Für eine Familie (Alleinerziehende Mutter, zwei Kinder, 13 und 16 Jahre alt, eines davon schwerbehindert) ist nach derzeitigem Erkenntnisstand die beachtliche Wahrscheinlichkeit unmenschlicher Behandlung im Falle einer Rückkehr nach Griechenland als dort anerkannte Schutzberechtigte anzunehmen, soweit keine individuelle und konkrete Zusicherung vorliegt. Insbesondere besteht eine kritische Unterkunfts- und Versorgungssituation. Eine Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ist in diesem Fall aufzuheben., Bei Aufhebung der Abschiebungsandrohung im Falle einer Unzulässigkeitsentscheidung kann die Feststellung, dass nicht in den Herkunftsstaat des Ausländers abgeschoben werden kann, mangels verbleibendem sinnvollen Regelungsgehalt nicht isoliert bestehen bleiben.

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Verwaltungsrecht

zur richtlinienkonformen Auslegung von § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG (Unzulässigkeitsentscheidung)

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Europarecht

Unterscheidungskraft, Marke, Wortmarke, Berufung, Wortfolge, Eintragung, Dienstleistungen, Eintragungshindernis, Unterlassungsanspruch, Zeichen, Patent, Werbung, Wortkombination, Ware, Waren und Dienstleistungen, Waren oder Dienstleistungen, amino acid

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Verwaltungsrecht

Einstweiliger Rechtschutz, Prozesskostenhilfe (abgelehnt), Dublin-Verfahren, Zielstaat Italien, Keine systemischen Mängel des italienischen Asylverfahrens, Konkret-individuellen Zusicherung bzgl. der Unterbringungsverhältnisse

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Europarecht

Ansprüche auf Übertragung einer deutschen und einer Unions-Agentenmarke sowie Nichtigkeitswiderklage

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