Berufsausbildungsbeihilfeanspruch – Einkommensanrechnung – Berechnung des Durchschnittseinkommens aus dem Gesamteinkommen im Regelbewilligungszeitraum von 18 Monaten – keine Verkürzung – Verfassungsmäßigkeit – bei Härtefällen Rückgriff auf Grundsicherungsleistungen