Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Asylverfahren aufgrund Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens zur Sklaverei im Herkunftsstaat der Asylsuchenden – Verstoß gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch überhöhte Anforderungen an den Zulassungsgrund der Versagung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs 3 Nr 3 AsylG iVm § 138 Nr 3 VwGO) im Berufungszulassungsverfahren – Gegenstandswertfestsetzung
(Pfändungsgrenzen: Kindergeld als Einkommen i.S.d. § 850c ZPO; Berücksichtigung zusätzlicher Bedarfe durch das Insolvenzgericht; Berechnung des Besserungszuschlags)