(Kassenärztliche Vereinigung – Abrechnungsprüfung – Rechtsgrundlage für sachlich-rechnerische Richtigstellung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids nach Ablauf der Ausschlussfrist und bei Vorliegen von Vertrauensausschlusstatbeständen – keine Ermessensausübung bei Entscheidung über Rücknahme eines rechtswidrigen Honorarbescheids – Heilung eines Anhörungsmangels im Widerspruchsverfahren – nachfolgende Kostenentscheidung des Gerichts – Anwendung von § 63 Abs 1 S 2 SGB 10 – keine notwendige Beiladung des Krankenhausträgers bei Rückforderung bereits gezahlten Honorars an ermächtigten Krankenhausarzt im Wege einer nachgehenden Richtigstellung)
Vertragsärztliche Versorgung – Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor auch insoweit mit höherrangigem Recht vereinbar, als sie sich auf Ärzte für Laboratoriumsmedizin erstreckt