(Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Lacosamid“ – Inanspruchnahme der Priorität aus einer Voranmeldung – zur Übertragung des Prioritätsrechts – zur Wirksamkeit einer nach Art. 87 EuPatÜbk in Anspruch genommenen Priorität – maßgeblich ist, ob der Erstanmelder dem Rechtsnachfolger das Recht auf Erteilung des Patents wirksam vermitteln konnte – zu rechtlichen Möglichkeiten bei Fehlzuordnungen – bei erloschenem Grundpatent erweist sich ein angegriffenes ergänzendes Schutzzertifikat bereits dann als uneingeschränkt bestandskräftig, wenn es nur von einem Patentanspruch der Anspruchsfassung getragen wird – die als Goldstandard bezeichnete Qualität einer neuheitsschädlichen Offenbarung erfährt für die Anforderungen der Offenbarung eines Stereoisomers keine Besonderheiten – zur neuheitsschädliche Offenbarung – zum Erfordernis, dass das Heranziehen einer bestimmten technischen Lehre als Ausgangspunkt der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit der Rechtfertigung bedarf – sprachliche Unterscheidung zwischen einer technischen Lehre als „Ausgangspunkt“ des weiter zu bildenden Stands der Technik und ihrer Bedeutung als Lösungselement)
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – „Einschraubwerkzeug und Werkzeugaufnahme für ein derartiges Einschraubwerkzeug“ – zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – „Verfahren zur Erhöhung der Fahrstabilität eines Fahrzeugs“ – Bestimmung von geeigneten Bremswerten für einzelne Räder – fachgemäße Überlegungen des Fachmanns – Zuordnung zu seinem selbstverständlichen Handeln
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – „Verfahren und Vorrichtung zum induktiven Härten von Kurbelwellen“ – zur Berücksichtigung von zwei durch einen Zeitraum von vier Jahrzehnten voneinander getrennten Druckschriften durch den Fachmann
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – „Sensoreinrichtung“ – zu den Erfordernissen der ausreichenden Offenbarung – dem Fachmann müssen alle Informationen zur Verfügung stehen, die ihn in die Lage versetzen das angestrebte Ergebnis im gesamten Bereich eines Anspruchs ohne unzumutbaren Aufwand nur mit seinem Fachwissen zu erreichen