(Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – „Lithiumsilikat-Glaskeramik“ – zum Ausschlusstatbestand des § 2 Nr. 3 GebrMG – zur Beurteilung der Gebrauchsmusterfähigkeit von Verwendungsansprüchen – Verwendungsanspruch, der nicht auf ein Verfahren, insbesondere nicht auf einem Arbeits- oder Herstellungsverfahren gerichtet ist – Verwendungsanspruch manifestiert stoffliche bzw. gegenständliche Eigenschaften, welche einem Stoff oder einer Vorrichtung innewohnen – kein Ausschlusstatbestand)
Patentbeschwerdeverfahren – „Thrombose- und Osteoporoseprophylaxe“ – Verwendung einer Vorrichtung zur Reduzierung des Thrombose- und Osteoporoserisikos – therapeutisches Verfahren – Ausschluss
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – „Selbstverfestigender Verfüllbaustoff und seine Verwendung“ – Fachmann kann anhand der Offenbarung unter Einsatz seines Fachwissens das erfindungsgemäße Ziel nicht in praktisch ausreichendem Maß unter zumutbaren Aufwand erreichen – nicht ausführbare Offenbarung