(Sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensfehler – nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts – Ermessensfehler: unzulässige Entscheidung des konsentierten Einzelrichters gem § 155 Abs 3 und 4 SGG – Begründung der abweisenden Entscheidung des Einzelrichters: alleiniges Abstellen auf den Beweggrund der Versicherten für den Aufenthalt am sog dritten Ort – besondere rechtliche Schwierigkeit der Rechtsfrage: Divergenz gem § 160 Abs 2 Nr 2 SGG – grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage gem § 160 Abs 2 Nr 1 SGG – gesetzliche Unfallversicherung – Wegeunfall – dritter Ort – bisherige BSG-Rechtsprechung: Unerheblichkeit der Aufenthaltsgründe an einem sog dritten Ort – offengelassene Voraussetzung: Angemessenheit des Verhältnisses der Länge des Weges vom dritten Ort zur Länge des üblichen Weges)
Wettbewerbsverstoß: Bestimmungen über die Ausführung von Beförderungsaufträgen durch Mietwagen als Marktverhaltensregelungen; Zulässigkeit der unmittelbaren Annahme von Beförderungsaufträgen durch Fahrer von Mietwagen bei Auftragserteilung durch Vermittler; Vereinbarkeit des Verbots der Smartphone-Applikation “UBER Black” mit den unionsrechtlichen Vorschriften zur Dienstleistungsfreiheit; Vermittlungsdienst als Verkehrsdienstleistung – UBER Black II