Keine Berücksichtigung einer tatsächlich nicht benutzten Verbindung als “offensichtlich verkehrsgünstigere” Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – Pauschalierung dient der Vereinfachung
“Offensichtlich verkehrsgünstigere” Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten – Fehlende Aufteilung des beruflich veranlassten Anteils an Reisekosten bei Besuch einer Computermesse
(Kindergeldanspruch: Keine Berücksichtigung der Aufwendungen für eine private Haftpflichtversicherung bei der Grenzbetragsprüfung – Kein grundsätzliches Aufteilungsverbot und Abzugsverbot bei den ausbildungsbedingten Mehraufwendungen – Kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG – Ausbildungsplatzsuche – Bindung an tatrichterliche Würdigung)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.10.2011 VI R 56/10 – Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte – Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs – Anscheinsbeweis)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.10.2011 VI R 56/10 – Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte – Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs – Anscheinsbeweis)