Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln jeweils in nicht geringer Menge
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln jeweils in nicht geringer Menge
Üblicher, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigender Verschleiß als Sachmangel bei Gefahrübergang; Umfang der Beweislast des Käufers innerhalb von sechs Monaten