Haftung des Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: Feststellungsinteresse bei Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht; Feststellungsinteresse hinsichtlich nur im Rahmen des großen Schadensersatzes ersatzfähiger künftiger Belastungen mit Aufwendungen
Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs, Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers (keine) Angabe der vollständigen Personalien des Fahrzeugführers im Zeugen-Fragebogen, Verhältnismäßigkeit, erstmaliger Verstoß gegen das Abstandsgebot bei 144 km/h, Dauer der Verpflichtung des Fahrzeughalters